Rollenkarte Staatsregierung: Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident
Wer bin ich?
Sie sind ein Mitglied der Bayerischen Staatsregierung. Ihre Aufgabe ist es, einen Gesetzesentwurf zum Thema Innere Sicherheit in Bayern einzubringen.
Was sind ihre Positionen zum Polizeiaufgabengesetz?

Auf den Punkt gebracht!
Sie sind Teil der Bayerischen Staatsregierung und für die Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen zuständig. Die Bayerische Staatsregierung wird von den Parteien gebildet, die im Landtag die Mehrheit innehaben. Dadurch erhält die Staatsregierung die Legitimation im Namen der bayerischen Bevölkerung Entscheidungen zu treffen. Die Entscheidungen orientieren sich in der Regel an der politischen Ausrichtung der Parteien. Kontrolliert wird die Staatsregierung durch den Landtag, der über Bestimmungen und Gesetzesvorschläge abstimmt. Die Bayerische Staatsregierung besteht aus dem Kabinett mit Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident und den 17 Staatsministerinnen und Staatsministern sowie den Staatssekretärinnen und Staatssekretären. Jedes Kabinettsmitglied ist für einen klar definierten Geschäftsbereich zuständig oder übt Sonderaufgaben aus.
Kompetenz
Das Kabinett besitzt als exekutive Kraft zahlreiche Kompetenzen. Es führt Gesetze und Beschlüsse des Landtags aus und hat die Aufsicht über die gesamte Staatsverwaltung. Im Planspiel fokussieren Sie sich vor allem auf das Gesetzesinitiativrecht. Das bedeutet, Sie erarbeiten das neue Gesetz und leiten es an den Landtag weiter. Die einzelnen Fraktionen beraten sich dann über das Gesetz zuerst in der Vollversammlung und anschließend in unterschiedlichen Ausschüssen. In einer zweiten Vollversammlung des Landtags wird anschließend über die Änderungsanträge und Vorschläge der Ausschüsse diskutiert.
Rolle
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident leitet die Staatsregierung, beruft mit Zustimmung des Landtags die Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und vertritt als Staatsoberhaupt Bayern nach außen. Sie oder er bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die politische Verantwortung gegenüber dem Landtag. Ebenso ist sie oder er dazu verpflichtet, vom Landtag beschlossene Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, auszufertigen und zu veröffentlichen.

Was heißt das konkret?
Position und Taktik
Mit 13 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern zählt Bayern zu dem Bundesland mit der zweit höchsten Bevölkerungszahl Deutschlands. Über Bayerns Außengrenzen zu Österreich und Tschechien kommen täglich tausende Menschen in den Freistaat. Vor allem auch aus den ost- und südeuropäischen Anrainerstaaten. Neben Arbeitsmigration und Tourismus finden auch Kriminelle den Weg über die Grenze. Um die bayerische Bevölkerung bestmöglich zu schützen, müssen die staatlichen Ordnungsorgane mit hinreichenden Kompetenzen ausgestattet werden. Die Polizeiarbeit wird in Bayern dadurch transparenter und rechtssicherer.
Anlässlich des öffentlichen Drucks und der Forderungen der Opposition im Landtag überlegen Sie, wie Sie eine Novellierung des PAGs auf den Weg zu bringen. Dabei sollen einige bereits bestehende Regelungen, die scharf in der Kritik standen, überarbeitet werden. Gleichzeitig wollen Sie die Gelegenheit nutzen, um das PAG endlich in das Zeitalter der Moderne und Digitalisierung zu holen.
Streitpunkte für die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs
Verpflichtende DNA-Registrierung bei EU-Grenzübergängen!
Da Bayern an Österreich und Tschechien angrenzt, ist das Thema Innere Sicherheit nicht nur eine landesweite, sondern eine europaweite Angelegenheit. Zum Schutz aller Europäer und Europäerinnen sollte es deshalb eine länderübergreifende Zusammenarbeit geben, mit bayerischer Vorreiterrolle. Das heißt konkret: Jede nach Bayern einreisende Person soll eine DNA-Probe abgeben, die in einer europaweiten Datenbank gesichert wird. Erweiterte DNA-Analysen zur Ermittlung bestimmter Merkmale einer Person sind durchaus umstritten. Sie können aber zur Identifizierung von Straftäterinnen und Straftätern und somit zur Sicherheit aller beitragen! Infolge der kritischen Stimmen soll im neuen Gesetzesentwurf ergänzt werden, dass eine erweiterte Analyse nur mit richterlicher Anordnung erfolgen darf.
Der Staat darf nicht wegsehen! Begriff der „drohenden Gefahr“ bleibt im Gesetzesentwurf!
Mit dem überarbeiteten Gesetzesentwurf liegt eine „drohende Gefahr“ dann vor, wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen nachweisen kann, dass es um „überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leib und Leben“ geht. Das heißt konkret: Menschen können in ihrer Gesundheit geschädigt oder gar getötet werden, wenn die Polizei nicht eingreift. Es droht also tatsächlich etwas Schlimmes, aber wo, wann und wie jemand Schaden nehmen wird, das kann die Polizei noch nicht sagen. Und genau aufgrund dieser Unvorhersehbarkeit einer „drohenden Gefahr“ ist eine noch konkretere Definition des Begriffes nicht möglich! Das muss selbst die Opposition einsehen. Wenn der Begriff aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wird, setzt man letzten Endes vor allem den Schutz der Menschen aufs Spiel!
Mehr Befugnisse für die Polizei zur Vorbeugung von Straftaten!
Bisher reichte die bloße Androhung von Gefahr noch nicht aus, um polizeilich eingreifen zu können. Dies soll sich nun mit der PAG-Novelle ändern, mithilfe derer die Polizei frühzeitig gegen potenzielle Straftaten vorgehen kann. Durch eine begründete Überwachung und online-Durchsuchung von Telekommunikationsmitteln kann die Polizei zum Beispiel frühzeitig Schritte gegen Stalkende, aber auch Amok-Taten und Terroranschlägen einleiten. An dieser Befugnis-Erweiterung darf nichts geändert werden!
Verlängerung des Präventivgewahrsams muss möglich sein!
Das PAG hilft dabei, dass Personen, die der Polizei verdächtig erscheinen, präventiv in Gewahrsam genommen werden können. Ursprünglich war dafür eine Dauer von zwei Monaten vorgesehen. Laut Fachmeinung sei dies jedoch verfassungswidrig. Deshalb soll in der Novelle die Dauer des Präventivgewahrsams nun auf einen Monat verkürzt werden. Diese Dauer muss jedoch mit richterlichem Beschluss bei Bedarf verlängert werden können! Damit soll verhindert werden, dass Straftäter und Straftäterinnen frühzeitig wieder frei gelassen werden, nur weil noch nicht genügend Beweise vorliegen! Anwaltliche Beratung kann auf eigene Kosten angefordert werden.
Umfassender Schutz durch den Einsatz von „Body-Cams“!
Ein einjähriger Pilotversuch hat gezeigt, dass eine höhere Hemmschwelle besteht, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte anzugreifen, wenn diese eine Ton- und Videoaufzeichnung am Oberkörper tragen. Body-Cams haben deshalb eine deeskalierende Wirkung und tragen zur Gefahrenabwehr für Polizistinnen und Polizisten bei! Zusätzlich dienen sie aber auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Beispielsweise können mithilfe vorhandener Body-Cam-Aufzeichnungen ungerechtfertigte Beschwerden schnell und zweifelsfrei zurückgewiesen werden. Für den Einsatz von Body-Cams in privaten Wohnungen fordert die Opposition einen richterlichen Vorbehalt. Das überarbeitete PAG fordert bei der Verwendung bzw. Auswertung der Aufzeichnungen im Nachhinein einen solchen richterlichen Vorbehalt.

Was tun mit den Argumenten?
Bitte notieren Sie Ihre Argumente und halten Sie sie für die Diskussion bereit!
Sie werden als Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident vor jedem Diskussionsblock dazu aufgefordert, diesen kurz vorzustellen.
Die Bayerische Staatsregierung hat das Initiativrecht und schlägt Gesetze vor. Aber auch nach jedem Vorschlag stimmt sie sich weiter mit dem Bayerischen Landtag ab. Beteiligen Sie sich also aktiv an der Diskussion versuchen Sie, Ihre Standpunkte zu verteidigen und die gemeinsamen Interessen und die Idee Europa hervorzuheben.