Die Bayerische Staatsregierung

Was ist die Bayerische Staatsregierung?

Die Bayerische Staatsregierung ist die höchste Exekutivbehörde, also das ausführende Organ, des Freistaates Bayern. Dort wird auch die Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident gewählt, die oder der wiederum ihr oder sein Kabinett mit Staatsministerinnen und Staatsministern sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären besetzt. Zusammen bilden sie die Bayerische Staatsregierung.

Infobox

Mitglieder:
Bestehend aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und 17 weitere Personen

(davon 14 Staatsministerinnen und Staatsminister & 3 Staatssekretärinnen und Staatssekretäre)

Aktueller Ministerpräsident:
Ministerpräsident Markus Söder (CSU)

(1. Amtszeit ab 16. März 2018 & 2. Amtszeit seit 16.März 2023)

Stellvertreter Hubert Aiwanger (Freie Wähler)

(seit dem 16. März 2023 im Amt)

Was macht die Bayerische Staatsregierung?

Gesetzgebung:
Alle 5 Jahre wählt der Landtag eine neue Ministerpräsidentin oder einen neuen Ministerpräsidenten, die oder der dann die Richtlinien der Politik vorgibt. Sie oder Er steht an der Spitze der Landesregierung.  Auf bayerischer Ebene hat nur die Staatsregierung das Recht, Gesetzesvorschläge zu machen (= Initiativrecht), über diese wird dann von den Abgeordneten des Landtags abgestimmt.

Leitung und Aufsicht der Staatsregierung:

Die jeweiligen Ministerinnen und Minister leiten ihre Ministerien und kontrollieren dabei die Arbeit ihrer Beamten. Außerdem tragen sie die Verantwortung gegenüber dem Landtag für die Amtsführung in ihren Ressorts.